Verbot von offenem Feuer
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03.07.2019 / 15:41 Uhr Quelle: Stadtverwaltung Zittau |
Aufgrund der bestehenden akuten Brandgefahr ist auf Grundlage einer speziellen Polizeiverordnung bis auf Weiteres jegliche Art von offenem Feuer (auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen) im Gesamtgebiet von Zittau und seiner Ortschaften ohne Ausnahme verboten solange die Waldbrandwarnstufe 4 oder höher gilt. Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen. Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr. Mit der zeitlich befristeten speziellen Polizeiverordnung zum Schutz vor Brandgefahren werden die Regelungen des § 14 der bestehenden allgemeinen Polizeiverordnung verdrängt. Die Stadt Zittau fordert die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten. Dieses Verbot gilt zunächst für einen Monat und kann ggf. verlängert werden. Zittau, 02.07.2019 Thomas Zenker Oberbürgermeister |